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Die Körung bleibt!

Gespräche unter Züchtern zeigen immer wieder, dass die Unsicherheit im Hinblick auf die Eintragungsmodalitäten vor allem für Hengste zunehmen. Schon wird verbreitet „...es gibt keine Körung mehr!“ oder „...alle Hengste werden ins Hengstbuch I eingetragen!“ und ähnliches. Das stimmt so nicht.
Tatsächlich ist es EU-Recht, dass alle reingezogenen Hengste und Stuten in die sogenannte Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden müssen. Die Hauptabteilung kann jedoch in unterschiedliche Abschnitte unterteilt werden, bundesweit einheitlich sind das zur Zeit das Hengstbuch I und Hengstbuch II bzw. das Stutbuch I und das Stutbuch II. Über eine dritte „Schublade“ wird derzeit diskutiert. Hinzu kommt ein Vorbuch bei offenen Zuchtbüchern (die Besondere Abteilung). Für das Hengstbuch und Stutbuch I gibt es Mindestanforderungen im Hinblick auf die Leistung und die Gesundheit, und das soll auch so bleiben. Das Prädikat „Gekört“ bedeutet, dass der Hengst mit einer Note von 7,0 und besser beurteilt wurde sowie die gesundheitlichen Anforderungen erfüllt  und damit die Voraussetzung für die Eintragung in das Hengstbuch I erfüllt. Weiterhin ist daran die erfolgreiche Teilnahme an eine Leistungsprüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres geknüpft. Prämierungen übrigens sind über die Eintragung hinaus Verbandssache und derzeit nicht bundeseinheitlich geregelt.
In den unteren Abschnitt der Hauptabteilung (Hengstbuch II) müssen alle Zuchttiere mit der entsprechenden Abstammung eingetragen werden. Hier dürfen keine Mindestleistungen (Exterieurbeurteilung, Leistungsprüfung, Größe, Farbe u.ä.) gefordert werden. Diese Grundvoraussetzungen sind in der ganzen EU rechtswirksam. Beim Pferdestammbuch Schleswig-Holstein kostet eine Eintragung ins Hengstbuch II derzeit 500,- Euro zzgl. MwSt.!

Was heißt das also konkret? Kein Gesetz verbietet die Selektion, im Gegenteil, gemäß deutschem Tierzuchtrecht sind alle anerkannten Zuchtverbände dazu verpflichtet, Zuchttiere im Sinne des Zuchtprogramms zu bewerten. Das Zuchtziel bei den Shetlandponys beinhaltet einmal die äußere Erscheinung, die bei der Eintragung von Stuten und Hengsten beurteilt wird. Zum Zweiten wird die Eignung im Hinblick auf des Einsatz als Reit-/Fahrpony beschrieben, dies wird bei der Leistungsprüfung getestet.

Selbstverständlich sind Zuchtprogramme änderbar, aber dies erfolgt bei uns nur dann, wenn die Mehrheit der Verbände es beschließt. Von der Abschaffung der Körung ist hier bislang nicht die Rede, und auch die Abschaffung der Unterteilung des Zuchtbuches steht nicht zur Disposition. Noch Fragen? Die Geschäftsstellen der Zuchtverbände beantworten diese gerne.

Dr. Elisabeth Jensen

E-Mail: tanneehlers@yahoo.de